Versand von F3 und F2 wieder möglich! Bestellschluß für den Versand 31. November! (siehe "Information" bei Artikeln)
Hinweis: In den nächsten Wochen, Monaten folgen weitere Artikel und Neuheiten!
F3 Feuerwerk Shop
Unser F3-Feuerwerk-Shop richtet sich an Feuerwerker die im Besitz einer Erlaubnis nach dem §7, §27 Sprengstoffgesetz sind. Wir bieten hier ein sehr umfassendes Sortiment im Bereich F3 Feuerwerk. Dabei enthält unser Sortiment im, Feuerwerk F3 Shop, sowohl Batterien, Leuchtfeuerwerk, Raketen, Singleshots und Verbundfeuerwerk.
Für den Zugang ist eine Freischaltung durch uns erforderlich. Kunden ohne Sprengstofferlaubnis, bitten wir, zum Silvesterfeuerwerk-Shop zu wechseln.
Informationen zum F3 Feuerwerk
Während in europäischen Nachbarländern F3 Feuerwerkskörper schon sehr lange zum normalen Feuerwerksangebot gehören, war die Kategorie F3 Feuerwerk, früher Klasse 3, in Deutschland eher nur auf dem Papier existent. Erst durch den freien europaweiten Handel und die Schaffung einheitlicher Normen wurde es möglich, dass Feuerwerk der Kategorie F3 nun seit einigen Jahren auch auf dem deutschen Markt erhältlich ist. Feuerwerkskörper der Kategorie F3 beinhalten gegenüber dem Silvesterfeuerwerk meist höhere Nettoexplosivstoffmassen (NEM) oder auch andere pyrotechnische Zusammensetzungen wie z. B. Knallsatz. So dürfen F3-Raketen bis 200 g und F3-Batteriefeuerwerk bis 1000 g NEM enthalten. Dies bewirkt im Wesentlichen stärke Effekte, größere Ausbreitungen, mehr Steighöhen oder auch eine längere Brenndauer. Inzwischen gibt es eine enorme Vielfalt von F3 Feuerwerksartikeln, so dass dem Feuerwerker kaum Grenzen beim Kreieren des Feuerwerks gesetzt sind. Ob großkalibrige 50 mm Feuerwerksbatterien oder 4 Zoll (ca. 10 cm) Kugelraketen. Beides Artikel welche einst der Kategorie F4 vorbehalten waren, sind inzwischen in der Kategorie F3 erhältlich. Jedes europäische Land hat eigene nationale Gesetze, welche den Erwerb und Umgang mit F3 Feuerwerk unterschiedlich regeln. So ist der private Erwerb in einigen Ländern ab dem 18. Lebensjahr erlaubt, in anderen gänzlich verboten. Deutschland beschränkt die Abgabe von F3 Feuerwerk an Erlaubnis Inhaber nach §7, §27 Sprengstoffgesetz. Diese Personen haben beim Erwerb und Umgang diverse behördliche Auflagen einzuhalten sowie eine zusätzliche Versicherung und ein Lager nachzuweisen.